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Glückliche Ältere, die Hände anheben

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3. Lebensphase
und Erbrecht

Selbstbestimmung soll auch im Alter möglich sein. Als Rechtsanwalt und Notar berate ich meine Mandanten in verschiedenen Altersfragen wie z.B.

  • Erbrecht (inkl. Willensvollstreckung)

  • Patientenverfügung

  • Vorsorgeauftrag

  • Anordnungen für den Todesfall

  • Regelung der Wohnform und der Pflege

Bei vielen dieser Fragen kann es sinnvoll sein, Familienmitglieder oder Freunde in den Entscheidungsprozess einzubinden. Hier stehe ich als Gesprächsführer und Mediator zur Verfügung.

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