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3. Lebensphase
und Erbrecht
Selbstbestimmung soll auch im Alter möglich sein. Als Rechtsanwalt und Notar berate ich meine Mandanten in verschiedenen Altersfragen wie z.B.
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Erbrecht (inkl. Willensvollstreckung)
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Patientenverfügung
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Vorsorgeauftrag
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Anordnungen für den Todesfall
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Regelung der Wohnform und der Pflege
Bei vielen dieser Fragen kann es sinnvoll sein, Familienmitglieder oder Freunde in den Entscheidungsprozess einzubinden. Hier stehe ich als Gesprächsführer und Mediator zur Verfügung.