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Notariat

Als Notar des Kantons St. Gallen bin ich in vielen Bereichen sowohl im nationalen als auch im internationalen Verhältnis zur öffentlichen Beurkundung ermächtigt. Wo nötig können die Ergebnisse des einvernehmlichen Verfahrens als Urkunde abgefasst werden.

Öffentliche Beurkundungen, wie z.B.

  • Ehevertrag

  • Vorsorgeauftrag

  • Letztwillige Verfügungen (Testament)

  • Erbvertrag

  • Erbverzichtsvertrag

 

Alle Beurkundungen in Handelsregistersachen, wie z.B.

  • Gründung einer Gesellschaft (AG, GmbH etc.)

  • Statutenänderungen (etwa aufgrund Umfirmierung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.)

  • Abtretung von Gesellschaftsanteilen bei GmbH (sofern erforderlich)

  • Kapitalerhöhung und -herabsetzung

  • Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung nach Fusionsgesetz

  • Auflösung einer Gesellschaft

 

Beglaubigungen, wie z.B.

  • Bestätigung der Echtheit von Unterschriften

  • Bestätigung der Echtheit von Kopien oder Abschriften

  • Bestätigung der Echtheit von Kalenderdaten, Übersetzungen oder anderen Dokumenten

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