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Rechtsberatung

Parteien in einer Mediation haben manchmal das Bedürfnis, eine verhandelte Lösung vor der Unterzeichnung überprüfen zu lassen, um sich davon zu überzeugen, ob die Lösung ausgeglichen ist und wie weit sie von einem möglichen Gerichtsurteil abweicht. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise werden auch die Belastung eines möglicherweise langwierigen Verfahrens sowie Beziehungskosten mitberücksichtigt.

Weitergehende Informationen zu meinen Tätigkeiten als Parteivertreter finden Sie hier.

Notariat

Als Notar des Kantons St. Gallen bin ich in vielen Bereichen sowohl im nationalen als auch im internationalen Verhältnis zur öffentlichen Beurkundung ermächtigt. Wo nötig können die Ergebnisse des einvernehmlichen Verfahrens als Urkunde abgefasst werden.

Öffentliche Beurkundungen, wie z.B.

  • Ehevertrag

  • Vorsorgeauftrag

  • Letztwillige Verfügungen (Testament)

  • Erbvertrag

  • Erbverzichtsvertrag

  • Gründungen etc.

Beglaubigungen, wie z.B.

  • Bestätigung der Echtheit von Unterschriften

  • Bestätigung der Echtheit von Kopien oder Abschriften

  • Bestätigung der Echtheit von Kalenderdaten, Übersetzungen oder anderen Dokumenten

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